Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Gegenstand der nachstehenden AGBs ist der der Vertrag über die Tätigkeit der b5 Marketing & Kommunikation GmbH (folgend „b5 agentur“ genannt), die Durchführung von Leistungen und Produktionen in Bereich Marketing- und Markenkommunikation, Design und Gestaltung, Beratung, Konzeption und Produktion von Medien sowie Projektleistungen für Events und Kommunikation im Raum für Unternehmen oder sonstige Auftraggeber.

1.2 Für Lieferung, Leistung und Angebote der b5 agentur gelten ausschließlich die nachfolgenden AGBs soweit zwischen b5 agentur und dem jeweiligen Auftraggeber keine anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, b5 agentur hat deren Einbeziehung schriftlich zugestimmt.

1.3 Die AGBs gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne nochmalige ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der b5 agentur.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Sämtliche Angebote der b5 agentur sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend. Eine vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung (schriftlich oder per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot. b5 agentur ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

2.2 Ein bindender Vertrag kommt erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) durch b5 agentur zustande. Für die Auftragsannahme, den Umfang, die qualitative Ausstattung und den Lieferzeitpunkt ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.

2.3 Jeder zwischen den Vertragsparteien (b5 agentur und Auftraggeber) zustande kommende Vertrag ist zudem ein Urheberwerkvertrag, der auf die Erbringung von Werkleistungen im Bereich Idee, Konzeption, Gestaltung, Design, Grafik und die Einräumung von Nutzungsrechten am gestalterischen Ergebnis dieser Werkleistungen gerichtet ist. Die Einzelheiten zu Umfang und Inhalt der von b5 Agentur geschuldeten Leistungen werden in der Auftragsbestätigung zusammengefasst.

3. Vergütung

3.1 Die Vergütung für die von b5 agentur zu erbringenden Leistungen richtet sich nach der von den Parteien hierüber getroffenen Vereinbarung.

3.2 Leistungen, über deren Vergütung keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird oder die über den ursprünglichen Vertragsgegenstand hinaus zusätzlich beauftragt werden, z.B. Korrekturen, Regiekosten, rechnet b5 agentur nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 85,00 EUR pro Mitarbeiter ab.

3.3 Alle anfallenden Vergütungsbeträge sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.4 b5 agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, b5 agentur eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

3.5 Im Rahmen der Auftragsabwicklung entstehende notwendige Auslagen, insbesondere für Recherchen und Konzeptionen, für den Einsatz spezieller Materialien, für die Anfertigung von Mustern und Modellen, Fotografien und Lizenzen in Bild und Ton, gesonderten Entsorgungen, Produktionen, Reproduktionen, Satz und Druckkosten etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.6 Künstlersozialabgaben, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, Zustellungen oder Expresszuschläge, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

3.7 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung ist bei Übergabe der Leistung oder Abnahme des Werkes ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.2 Werden die beauftragten Leistungen in Teilen geliefert, so ist eine ent- sprechende Teilvergütung bei Übergabe des jeweiligen Teils fällig.

4.3 Von b5 agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich bei Erhalt oder Übergabe, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Wird die Leistung oder das Werk ausnahmsweise nicht bereits bei Ablieferung ausdrücklich oder konkludent abgenommen, gilt die Abnahme spätestens 7 Tage nach Lieferung als erfolgt, sofern der Auftraggeber bis dahin keine begründeten Einwände gegen die Abnahme schriftlich oder per E-Mail erhoben hat.

4.4 Bei Vorliegen von Mängeln steht der b5 agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

4.5 Erstreckt sich ein Auftrag voraussichtlich über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen oder erfordert er von b5 Agentur finanzielle Vorleistungen (Sach- und Personalleistungen), sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar bis 1/2 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 1/2 der Gesamtvergütung nach Fertigstellung bzw. Projektumsetzung.

4.6 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als zwei Wochen, kann b5 agentur eine Abschlagszahlung verlangen, deren Höhe den bis dahin erbrachten und noch nicht durch Abschlagszahlungen abgedeckten Leistungen entspricht.

4.7 Ist eine Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit bei b5 eingegangen, kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall kann b5 Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt, wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

4.8 Erhält b5 agentur nach Vertragsschluss Kenntnis davon, dass beim Auftraggeber die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder bereits eröffnet ist, ist b5 agentur berechtigt, Leistungen und Lieferungen von der Vorauszahlung des Projektes abhängig zu machen oder entspre- chende Produktionsleistungen per Nachnahme zu liefern.

5. Leistungserbringung

5.1 Im Rahmen des erteilten Auftrages besteht für b5 agentur Gestaltungsfreiheit.

5.2 Von b5 Mitarbeitern genannten Termine für die Fertigstellung der beauftragten Leistungen sind unverbindlich, es sei denn, b5 sichert ausdrücklich (schriftlich oder per E-Mail) die verbindliche Fertigstellung zu einem bestimmten Termin zu.

5.3 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Unterlagen, Text- und Materialanlieferungen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.4 Sind Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen in elektronischer Form an den Auftraggeber zu übermitteln, so werden diese als Kopien im Portable Document Format - PDF - oder einem vergleichbaren Dateiformat zur Verfügung gestellt. b5 agentur ist nicht verpflichtet, elektronische Originaldaten an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten, ist dies gesondert zu vereinbaren und entsprechend zu vergüten.

5.5 Die Archivierung von Projekten ist für b5 agentur nicht verpflichtend. Die Lagerung und Aufbewahrung von Projektaufträgen ist nur nach Vereinbarung und gegen Honorar vorgesehen.

5.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die b5 Agentur die Leistungen erschweren wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbeson- dere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Lieferanten der b5 agentur oder deren Unterlieferanten eintreten, hat b5 agentur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen b5 agentur, die Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Die von b5 agentur gelieferten Projekt- und Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber nur für einmalige Nutzung in angegebenem Zweck, Umfang und Sprachraum zur Verfügung. Jede weitere Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der b5 Agentur. Grundlage hierfür stellt das Urheberrechtsgesetz.

6.2 Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

6.3 Die Konzepte, Entwürfe, Layouts und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der b5 agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.

6.4 b5 agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte des Auftraggebers an Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und b5 agentur.

6.5 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Auftraggeber auch nicht berechtigt, seinerseits Dritten Nutzungsrechte am Vertragsgegenstand einzuräumen.

6.6 b5 agentur hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen, die den Vertragsgegenstand betreffen, als Urheber genannt zu werden.

6.7 Vorschläge, Ideen und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht.

7. Eigentumsrechte und Haftung

7.1 Arbeitsmittel (Datenträger, Präsentations- und Entwurfsmaterialen etc.) bleiben im Eigentum der b5 agentur.

7.2 An Entwürfen, Layouts, Präsentationen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale, die physisch und nicht nur in Dateiform geliefert werden, sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten benötigt, unbeschädigt an b5 agentur zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7.3 Die Versendung von Originalen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

7.4 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (Quelldateien / Originale / Modelle / Illustrationen etc.), die b5 agentur erstellt oder erstellen lässt, werden nur auf gesonderten Wunsch und gegen Honorar archiviert.

7.5 b5 agentur ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten (Bild, Text, Grafik und Programmierung) verantwortlich, die der Auftraggeber liefert. Sollte b5 agentur durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber b5 agentur der Haftung frei.

7.6 Ergänzende Bestimmungen zur Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Werden die geschuldeten Leistungen im Rahmen der bestehenden Gestaltungsfreiheit erbracht, sind Reklamationen, die sich ausschließlich auf die künstlerische Gestaltung beziehen, ausgeschlossen. Insoweit kann die Abnahme nicht verweigert werden.

7.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit des Vertragsgegenstands sowie für dessen Neuheit haftet b5 agentur nicht.

8. Beschränkung der Haftung

Die nachfolgenden Einschränkungen der Haftung der b5 agentur gelten nicht für zugesicherte Eigenschaften, im Falle von Personenschäden, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz.

8.1 b5 agentur haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet b5 agentur nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

8.2 Die Haftung ist der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren, maximal mit Summe der Vergütung.

8.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt b5 Agentur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, soweit b5 agentur kein Auswahlverschulden trifft. b5 agentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

8.4 Sofern b5 agentur selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihm zustehenden Ansprüche aus der Haftung für Sach- und Rechtsmängel und sonstigen Pflichtverletzungen an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der b5 agentur zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

8.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber für den Druck oder einer sonstige Produktion übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung, es entfällt ab diesem Zeitpunkt jede Haftung der b5 agentur. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Entwürfe und Reinausführungen nicht Korrektur gelesen hat.

8.6 Subjektive Beurteilung unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung wie Farben, Töne, Haptik oder Oberflächen können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, sofern der Auftraggeber hierzu keine exakten Anweisungen (Muster / Proof) gegeben hat. Für material-, prozess- oder systembedingte Schwankungen gelten handelsübliche Toleranzen.

9. Produktionsüberwachung und Belegexemplare

9.1 Will der Auftraggeber die von b5 agentur erbrachten Leistungen zur Erstellung von Druckstücken oder anderen Produktionen verwenden, erfolgt die Übermittlung der erforderlichen Vorlagen an die Druckerei bzw. den Produzenten sowie die Druckabnahme bzw. Produktionsüberwachung durch b5 agentur nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme dieser Tätigkeiten ist b5 agentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

9.2 Vor der Übermittlung von Vorlagen an eine Druckerei oder einen sonstigen Produzenten durch b5 agentur hat der Auftraggeber die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung der jeweiligen Vorlage als von ihm freigegebene Endfassung zu bestätigen und zu honorieren.

9.3 Von allen Druckstücken überlässt der Auftraggeber der b5 agentur mindestens fünf einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich.

9.4 b5 agentur ist berechtigt, den Auftraggeber in eine Referenzliste auf- zunehmen, die in elektronischen Medien, Printmedien oder auf andere Weise veröffentlicht wird. Außerdem ist b5 agentur berechtigt, Belegexemplare und in anderer (z.B. elektronischer) Form vorliegende gestalterische Ergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

10. Geheimhaltungspflicht

b5 agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und internen Vorgänge des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung zur Aufgabenerfüllung heranzieht, verpflichten sich diese zur Geheimhaltung. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

11. Sonstiges und Schlussbestimmungen

11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Heidelberg.

11.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen b5 agentur und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Gerichtsstand ist Heidelberg, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGBs, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist. Die Agentur ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

11.4 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Bedingungen oder Vereinbarungen nicht.

Stand: Juni 2021